Rechtsanwalt Dr. Martin Hensche, Berlin. Fachanwalt für Arbeitsrecht. Lützowstraße 32, 10785 Berlin. Telefon: 030 - 26 39 62 0. Telefax: 030 - 26 39 62 499. E-mail: [email protected]. Informationen zum Thema Zahlungsverzug des Arbeitgebers, zu Zurückbehaltungsrecht, Verzugszinsen und Lohnklage, von Fachanwalt für Arbeitsrecht Dr. Hensche.. Gleich, ob der Arbeitgeber oder der Arbeitnehmer gekündigt hat, ist es ein wiederkehrendes Ärgernis - der Arbeitgeber zahlt nicht nach der Kündigung. In diesem Fall sollte der Arbeitnehmer umgehend aktiv werden. Wartet man zu lange, droht unter Umständen ein Verfall der Ansprüche. Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Bernd.

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Arbeitgeber zahlt nicht nach Kündigung 6 wichtige Hinweise

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Arbeitgeber zahlt Lohn nicht nach Kündigung ᐅ was tun?
Natürlich ist der Arbeitgeber ebenso dazu verpflichtet, den Lohn vollständig an den Angestellten zu überweisen oder ihm auszuhändigen. Arbeitnehmer, deren Gehalt oder Lohn nicht (vollständig) ausgezahlt wird, sollten folgende Schritte in Betracht ziehen: Zahlungsaufforderung. Außergerichtliche Aufforderung. Zurückbehaltungsrecht.. Schriftlich zur Zahlung auffordern. Dies bedeutet, dass der Arbeitnehmer auch hier die Möglichkeit hat, schriftlich zur Zahlung des Gehalts aufzufordern. Setzen Sie dazu ein Schreiben auf, welches die geschuldete Gehaltssumme und eine Zahlungsfrist enthält. Geht der Arbeitgeber dem nicht nach, können Sie beim Arbeitsgericht Klage einreichen.